Landesregierungsbeschluss vom 18. Dezember 2001

NÖ Heizkostenzuschuss 2001/2002

R i c h t l i n i e n

1. Allgemeines

1.1.

Die NÖ Landesregierung hat am 18. Dezember 2001 beschlossen, einen einmaligen Heizkostenzuschuss für die Heizperiode 2001/2002 für sozial bedürftige NÖ Bürger-Innen zu gewähren.

1.2.

Mit der Vollziehung der Förderungsmaßnahme wird die Abteilung Allgemeine Förderung F3 betraut.

2. Personenkreis

Gefördert werden Personen mit österreichischer Staatsbürgerschaft bzw. EWR-BürgerInnen, die den Hauptwohnsitz in einer NÖ Gemeinde haben und folgenden Personenkreisen angehören:

2.1. AusgleichszulagenbezieherInnen

2.2. BezieherInnen einer Mindestpension nach § 293 ASVG

2.3. BezieherInnen einer Leistung aus der Arbeitslosenversicherung, die als arbeits-

       suchend gemeldet sind und deren Arbeitslosengeld/Notstandshilfe unter dem

       jeweiligen Ausgleichszulagenrichtsatz liegt.

 

2.4. BezieherInnen von Karenzgeld, Kinderbetreuungsgeld und Teilzeitbeihilfe deren

       Familieneinkommen unter dem jeweiligen Ausgleichszulagenrichtsatz liegt oder

       Familien, die im Monat Dezember 2001 oder danach die NÖ Familienhilfe be-

       Ziehen.

 

2.5. Sonstige EinkommensbezieherInnen, deren Familieneinkommen unter dem

       jeweiligen Ausgleichszulagenrichtsatz liegt.

3. Von der Förderung ausgenommen sind

3.1. Personen, die keinen eigenen Haushalt führen.

3.2. BezieherInnen von Sozialhilfe (Anspruch auf Raumheizungszuschuss).

3.3. Personen, die in Heimen auf Kosten eines Sozialhilfeträgers untergebracht sind.

3.4. Personen, die einen privatrechtlichen Anspruch auf Beheizung der Wohnung

       bzw. Beistellung von Brennmaterial besitzen (Ausgedinge, Pachtverträge, De-

       putate usw. ) und diese Leistungen auch tatsächlich erhalten.

4. Einkommen

4.1. Für das anrechenbare Einkommen werden alle Einkünfte des im gemeinsamen

       Haushalt lebenden Antragstellers und seines Ehepartners (bzw. Lebensgefähr-

       te/in) oder derjenigen Person, die mit dem Antragsteller in einer in wirtschaft-

       licher Hinsicht einer Ehe oder Lebensgemeinschaft gleich zu stellenden

       Wohngemeinschaft lebt, heran gezogen, wobei für Einkünfte aus

       der Land- und Forstwirtschaft als Monatsbetrag 4,16% des Einheitswertes be-

       rechnet werden.

4.2. Einkommensgrenze ist

4.2.1. der Richtsatz für Ausgleichszulage (§ 293 ASVG), der

          für Ehepaare und Lebensgemeinschaften    900,13,

          für Alleinstehende    630,92 und zuzüglich

          für jedes Kind    67,15 beträgt.

4.2.2. ein gewichtetes Pro-Kopf-Einkommen unter  € 580,-- für BezieherInnen der

          NÖ Familienhilfe (siehe Pkt. 7).

5. Anrechenfreies Einkommen

5.1. Einkommen aller übrigen im gemeinsamen Haushalt lebenden Familienan-

       gehörigen

5.2. Familienbeihilfen, Schüler- oder Studienbeihilfen

5.3. Kinderzuschüsse nach den Sozialversicherungsgesetzen

5.4. Ausgedingsleistungen außer Brennmaterial und Wohnraumbeheizung

5.5. Einkünfte wegen des besonderen körperlichen Zustandes des Antragstellers

       (Pflegegeld, Blindenbeihilfe usw. )

6. Anträge

6.1. Antragsformulare sind beim Amt der NÖ Landesregierung ( Abteilung Allge-

       meine Förderung F3 oder Materialamt), bei den Bezirkshauptmannschaften und

       den NÖ Gemeinden erhältlich.

 

6.2. Der Antrag kann bis spätestens 31. Mai 2002 samt den erforderlichen Nach-

       weisen bei der Gemeinde, in welcher der Antragsteller den Hauptwohnsitz hat,

       gestellt werden.

 

6.3. Die Gemeinde hat die inhaltliche und formelle Richtigkeit zu prüfen und zu

       bestätigen.

 

6.4. Bis spätestens 21. Juni 2002 hat die Gemeinde eine Sammelliste der Antrag-

       steller auf den Heizkostenzuschuss an das Amt der NÖ Landesregierung, Ab-

       teilung Allgemeine Förderung F3, zu übermitteln. Die Sammelliste hat Vorname,

       Familienname, Sozialversicherungsnummer, Anschrift, Kontoverbindung

       (Bankleitzahl, Kontonummer) und den Personenkreis (Ausgleichszulagen-,

       Karenzgeld-, Kinderbetreuungsgeld- oder FamilienhilfebezieherInnen usw.) zu

       enthalten. Die Übermittlung erfolgt per E-Mail mittels einer von der Abteilung

       Allgemeine Förderung F3 zur Verfügung gestellten Excel-Tabelle oder für jene

       Gemeinden, die über keine E-Mail-Möglichkeit verfügen, über Diskette.

       Die Antragsformulare sind für allfällige Überprüfungen im Gemeindeamt

       aufzubewahren.

7. Nachweise

    Alle geeigneten Nachweise für den Bezug von Ausgleichszulage (zB Pensionsbe-

    scheid oder Pensionsabschnitt), für den Bezug von Arbeitslosengeld oder Not-

    standshilfe (zB Mitteilung über den Leistungsanspruch des Arbeitsmarktservice),

    für den Bezug von Karenz- oder Kinderbetreuungsgeld (zB Mitteilung des Sozial-

    versicherungsträgers) oder den Bezug der NÖ Familienhilfe (Vorlage des Bewilli-

    gungsschreibens der Abteilung Allgemeine Förderung F3 oder eines entsprechen-

    den Kontoauszuges).

8. Höhe der Förderung

    Der Heizkostenzuschuss des Landes NÖ beträgt    40,--.

9. Härteklausel

    In besonders berücksichtigungswürdigen Fällen kann die Abteilung Allgemeine

    Förderung F3 Ausnahmen genehmigen.

10. Verbot von Doppelförderungen

      Im Falle des Vorliegens mehrerer Anknüpfungspunkte (zB Familienhilfenbezieher

      und Bezieher von Arbeitslosengeld) ist die Förderung nur einmal zu gewähren

      und gemäß Punkt 6.4. je nach tatsächlicher Anknüpfung nur einmal zu melden.

11. Rechtsanspruch

     Auf die Gewährung des NÖ Heizkostenzuschusses besteht kein Rechtsanspruch.

 

Erläuterungen zur Abwicklung des NÖ Heizkostenzuschusses 2001/2002

1. Vor dem Rücksenden der Diskette an das Amt der NÖ Landesregierung, Landhausplatz 1, 3109 St. Pölten bis spätestens 21. Juni 2002 (eine Zwischenmeldung zum 31. März 2002 ist möglich) bitte unbedingt Daten auf einer Sicherungsdiskette speichern.

2. Einkommen (Punkt 4 der Richtlinien)

2.1. Bei den Beziehern einer Ausgleichszulage (§ 293 ASVG) und bei den Beziehern der NÖ Familienhilfe erfolgte die Einkommensprüfung bereits durch andere Stellen. Daher muss von der Gemeinde das Einkommen nicht noch einmal geprüft werden, es ist lediglich der Bezug nachzuweisen (z. B. durch Vorlage des Pensionsbescheides bzw. des Bewilligungsschreibens der NÖ Familienhilfe oder durch Vorweis eines Kontoauszuges).

2.2. Das Einkommen muss hingegen geprüft werden bei

·       Arbeitslosengeld- und NotstandshilfebezieherInnen
·       Karenzgeld-, Teilzeitbeihilfen- und KinderbetreuungsgeldbezieherInnen.

2.3 Als anrechenbares Einkommen gelten alle Einkünfte

·       des im gemeinsamen Haushalt lebenden Antragstellers und seines Ehepartners (Lebensgefährten/in)

·       des Antragstellers und der im gemeinsamen Haushalt lebenden Person, wenn die Haushaltsführung in wirtschaftlicher Hinsicht einer Ehe oder Lebensgemeinschaft gleichzustellen ist (Beispiele: Alleinstehender erwachsener, erwerbstätiger Sohn lebt mit seiner Mutter, die Mindestpensionistin ist, im gemeinsamen Haushalt; oder eine erwachsene, erwerbstätige Frau lebt mit ihrer Tante im gemeinsamen Haushalt; siehe Punkt 4.1. der Richtlinien).

 

2.4. Nicht zum Einkommen zählen das Einkommen weiterer im Haushalt lebender Familien-

       mitglieder sowie die Familienbeihilfe, Schüler- oder Studienbeihilfen, Kinderzuschüsse

       nach den Sozialversicherungsgesetzen, Ausgedingsleistungen (außer Brennmaterial und

       Wohnraumheizung), Pflegegelder, Kriegsopfer- oder Versehrtenpensionen

       (Punkt 5 der Richtlinien).

2.5. Bruttoeinkommensgrenze ist der Richtsatz für die Ausgleichszulage (§ 293 ASVG), der

       für Alleinstehende € 630,92, für Ehepaare € 900,13, zuzüglich € 67,15 für jedes

       Kind, beträgt (Punkt 4.2. der Richtlinien).

Tabelle zur Prüfung der Einkommenshöchstgrenze (Brutto)

Alleinstehend

€ 630,92

Alleinstehend, 1 Kind

€ 698,07

Alleinstehend, 2 Kinder

€ 765,22

Alleinstehend, 3 Kinder *

€ 832,37

Ehepaar, Lebensgefährten

€ 900,13

Paar, 1 Kind

€ 967,28

Paar, 2 Kinder

€ 1034,43

Paar, 3 Kinder *

€ 1101,58

* Für jedes weitere Kind ist ein Betrag von € 67,15 hinzuzurechnen.

2.6. Die Förderung ist für jeden Haushalt nur einmal möglich (auch wenn mehrere     Anknüpfungspunkte, wie Arbeitslosengeldbezug und NÖ Familienhilfe, vorliegen).

3.    Da die Förderung ausschließlich über elektronische Datenverarbeitung abgewickelt und angewiesen wird, ist das vollständige Ausfüllen der Sammelliste, insbesondere die Sozialversicherungsnummer und die Angabe über den Personenkreis gemäß Punkt 6.4. der Richtlinien (in Sammelliste als „Code“ bezeichnet) und die Angabe der Gemeindenummer in jeder Zeile unbedingt notwendig. Jeglicher Schriftverkehr auf Papier (z. B.: Rückmeldung der Daten per Fax usw.) ist aus administrativen Gründen daher nicht möglich.

 

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Gemeinde Heiligenkreuz      F3-A-9547

 

 

ANTRAG

auf Gewährung des NÖ Heizkostenzuschusses 2001/2002

 

Frau/Herr ......................................................................................... SVNr. ........................................

PLZ, Ort ..........................................................Straße/Nr. ...................................................................

Tel.Nr. ..............................................

 

beantragt die Gewährung des „NÖ Heizkostenzuschusses 2001/2002“ und macht zu ihren/seinen persönlichen Verhältnissen folgende Angaben:

 

1.      Dem gemeinsamen Haushalt gehören noch folgende Personen an:
......................................... geb. ......................     ......................................... geb. .........................
......................................... geb. ......................     ......................................... geb. .........................
......................................... geb. ......................      ........................................ geb. .........................

2.      Art und Höhe der monatlichen Einkünfte (Bruttobetrag)
Ÿ des Antragstellers und des im gemeinsamen Haushalt lebenden Ehepartners (Lebensgefährten/in) oder
Ÿ des Antragstellers und der im gemeinsamen Haushalt lebenden Person (in wirtschaftlicher Hinsicht
   einer Ehe oder Lebensgemeinschaft gleichzustellen):
.......................................................................................................................................................
.......................................................................................................................................................

3.      Ich nehme die Förderungsrichtlinien zur Kenntnis und verpflichte mich, den NÖ Heizkostenzuschuss
2001/2002 zurückzuzahlen, wenn ich diesen durch unrichtige Angaben erlangt habe. Ich bin mit der automationsunterstützten Datenverarbeitung und –übermittlung bzw. –überlassung an das Amt der NÖ Landesregierung einverstanden, soweit dies in Art und Umfang auf den Zweck der Durchführung der Bearbeitung dieses Antrages beschränkt bleibt.

Bankverbindung, KtoNr. ................................ bei ............................................... BLZ ...................

........................................................                  .....................................................................
                     Datum                                                                                             Antragsteller

 

Bitte von der Hauptwohnsitzgemeinde auszufüllen:

Die Angaben wurden überprüft und entsprechen den Tatsachen.

Die Voraussetzungen zur Gewährung des NÖ Heizkostenzuschusses liegen vor:     ja O       nein O    *

 

Die Gemeinde nimmt zur Kenntnis, dass

·        die Sammelliste bis spätestens 21. Juni 2002 bei der Abteilung F3 eingelangt sein muss (per e-mail od. Diskette) und stimmt zu, dass sie gem. § 10 Datenschutzgesetz 2000 als Dienstleister auftritt;

·        die Antragsformulare für allfällige Überprüfungen aufzubewahren sind.

 

................................................                Amtssiegel                          ..................................................

                  Datum                                                                                                                       Unterschrift

 

                                                                                                                                                    *Zutreffendes bitte ankreuzen

 

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