27.01.2021
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copyright © 2023 Gemeinde Heiligenkreuz
Heiligenkreuz im Wienerwald

Werte Waldbesucher und Naturfreunde!

„Schau

auf

dich,

schau

auf

mich!“

-

ist

ein

mittlerweile

jedem

bekannter

Slogan.

Man

sollte

diesen

Werbespruch

aber

erweitern:

„Schau

auf

dich,

schau

auf

mich

und

schau

auch

auf

die

Natur,

die

dich

umgibt und die du nutzt!“

Die Österreicherinnen und Österreicher lieben den Wald, und das ist gut so. Unsere heimischen Wälder und Forste werden auch von unserer Bevölkerung regelmäßig zu Erholungszwecken genutzt. Jedermann hat das Recht, den Wald für sein Wohlbefinden und zur Erholung frei zu betreten, was auch im Forstgesetz § 33 verankert ist. Im vergangenen Jahr 2020 ist durch die Covid-19 Pandemie eine Zeit angebrochen, die durch verordnete Ausgangs- und Reiseeinschränkungen die Menschen wieder auf unsere regionalen und naheliegenden Schätze vor unseren Haustüren aufmerksam gemacht hat. Der Ansturm der Bürger auf die Natur macht notwendig, den Umgang mit dem Biotop Wald und den darin lebenden Wildtieren zu regeln. Der Winter stellt für unser Wild die schwierigste Zeit im Jahresablauf dar. Das resultiert einerseits auf der Tatsache, dass das natürliche Nahrungsangebot sehr eingeschränkt ist und andererseits, sich der Stoffwechsel auf Sparflamme befindet. Außerdem wächst bei Reh, Hirsch, Wildschwein usw. die nächste Generation im Mutterleib heran. Unsere Jägerschaft ist sehr bemüht, diese schwere Zeit für unser Wild durch Futter und Jagdruhe zu erleichtern. Aber sie ist auch auf das Verständnis und die Rücksichtnahme der Waldbesucher angewiesen. Von Seiten der Waldeigentümer und der Jägerschaft wird gebeten, sich an folgende Regeln zu halten: Bitte bleiben Sie auf Forststraßen und markierten Wegen, um unsere Wildtiere in ihrem vertrauten Umfeld nicht zu stören. Versuchen Sie nach Einbruch der Dunkelheit nicht mehr in den Wald zu gehen gönnen Sie unseren Wildtieren ein paar Stunden Entspannung. Bitte leinen Sie ihren geliebten Hund beim Spaziergang an. Die Präsenz eines Hundes versetzt das Wild in Alarm- und Fluchtbereitschaft; durch den feinen Geruchsinn wird die Witterung bereits über mehrere hundert Meter wahrgenommen. Bitte beachten und befolgen Sie das Betretungsverbot von ausgewiesenen Sperrgebieten. Ob forstliches Sperrgebiet, das Sie vor Gefährdung durch Holzarbeiten und Maschinen bewahrt, oder jagdliche Sperrgebiete, die auf absolute Ruhezonen und Futterstellen hinweisen. Radfahren und Reiten ist nur auf freigegebenen und dafür markierten Wegen erlaubt. Bitte verhalten Sie sich im Wald angebracht und leise! Werfen Sie im Wald nichts weg. Auch verrottbare Utensilien wie Papiertaschentücher gehören nicht in unsere Natur. Wiesen und Felder unterliegen keinem Betretungsrecht und dürfen daher auch nicht begangen werden. Es wäre schön, wenn diese einfachen Regeln auf Zustimmung und Verständnis stoßen, und sich das Zusammenleben der verschiedensten Naturnutzer und unserer Tier und Pflanzenwelt verbinden lassen. OFö Ing. Andreas Kaiser
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Werte Waldbesucher und

Naturfreunde!

„Schau

auf

dich,

schau

auf

mich!“

-

ist

ein

mittlerweile

jedem

bekannter

Slogan.

Man

sollte

diesen

Werbespruch

aber

erweitern:

„Schau

auf

dich,

schau

auf

mich

und

schau

auch

auf

die

Natur,

die

dich

umgibt

und

die

du

nutzt!“

Die Österreicherinnen und Österreicher lieben den Wald, und das ist gut so. Unsere heimischen Wälder und Forste werden auch von unserer Bevölkerung regelmäßig zu Erholungszwecken genutzt. Jedermann hat das Recht, den Wald für sein Wohlbefinden und zur Erholung frei zu betreten, was auch im Forstgesetz § 33 verankert ist. Im vergangenen Jahr 2020 ist durch die Covid-19 Pandemie eine Zeit angebrochen, die durch verordnete Ausgangs- und Reiseeinschränkungen die Menschen wieder auf unsere regionalen und naheliegenden Schätze vor unseren Haustüren aufmerksam gemacht hat. Der Ansturm der Bürger auf die Natur macht notwendig, den Umgang mit dem Biotop Wald und den darin lebenden Wildtieren zu regeln. Der Winter stellt für unser Wild die schwierigste Zeit im Jahresablauf dar. Das resultiert einerseits auf der Tatsache, dass das natürliche Nahrungsangebot sehr eingeschränkt ist und andererseits, sich der Stoffwechsel auf Sparflamme befindet. Außerdem wächst bei Reh, Hirsch, Wildschwein usw. die nächste Generation im Mutterleib heran. Unsere Jägerschaft ist sehr bemüht, diese schwere Zeit für unser Wild durch Futter und Jagdruhe zu erleichtern. Aber sie ist auch auf das Verständnis und die Rücksichtnahme der Waldbesucher angewiesen. Von Seiten der Waldeigentümer und der Jägerschaft wird gebeten, sich an folgende Regeln zu halten: Bitte bleiben Sie auf Forststraßen und markierten Wegen, um unsere Wildtiere in ihrem vertrauten Umfeld nicht zu stören. Versuchen Sie nach Einbruch der Dunkelheit nicht mehr in den Wald zu gehen gönnen Sie unseren Wildtieren ein paar Stunden Entspannung. Bitte leinen Sie ihren geliebten Hund beim Spaziergang an. Die Präsenz eines Hundes versetzt das Wild in Alarm- und Fluchtbereitschaft; durch den feinen Geruchsinn wird die Witterung bereits über mehrere hundert Meter wahrgenommen. Bitte beachten und befolgen Sie das Betretungsverbot von ausgewiesenen Sperrgebieten. Ob forstliches Sperrgebiet, das Sie vor Gefährdung durch Holzarbeiten und Maschinen bewahrt, oder jagdliche Sperrgebiete, die auf absolute Ruhezonen und Futterstellen hinweisen. Radfahren und Reiten ist nur auf freigegebenen und dafür markierten Wegen erlaubt. Bitte verhalten Sie sich im Wald angebracht und leise! Werfen Sie im Wald nichts weg. Auch verrottbare Utensilien wie Papiertaschentücher gehören nicht in unsere Natur. Wiesen und Felder unterliegen keinem Betretungsrecht und dürfen daher auch nicht begangen werden. Es wäre schön, wenn diese einfachen Regeln auf Zustimmung und Verständnis stoßen, und sich das Zusammenleben der verschiedensten Naturnutzer und unserer Tier und Pflanzenwelt verbinden lassen. OFö Ing. Andreas Kaiser

Heiligenkreuz

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